Hygienekonzept für Wettkämpfe

Update (7.11.2021):

Grundsätzlich sind für den Indoor-Sportbetrieb die neuen Regeln zu beachten, die hier hinterlegt sind.

Akueller Stand zu den Fallzahlen und aktuellen Einstufungen vor Ort: Hier.

In stark verkürzter Form:

2G = Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene
3G plus = Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem Testnachweis eines PCR-Tests. Die Anerkennung anderweitiger Tests (Schnell- bzw. Selbsttest) sind bei der Anwendung von 3G plus nicht möglich.

Auch hauptberuflich sowie ehrenamtliche Tätige im Verein sind von der entsprechenden Nachweispflicht (auch bei 2G bzw. 3G plus) nicht mehr befreit.

Ab Stufe gelb:

3G plus Regel, d.h. Zutritt zur Halle nur für Geimpfte, Genesene, Personen mit aktuellem PCR Test. Keine Maskenpflicht in der Halle (aber empfohlen), keine Personenobergrenze. Ausnahmen für Schüler und Kinder unter 6.

Ab Stufe rot:

2G Regel. Zutritt zur Halle nur geimpft oder genesen. Keine Maskenpflicht in der Halle (aber empfohlen), keine Personenobergrenze. Ausnahmen für Schüler und Kinder unter 6. In der Gaststätte gilt weiterhin 3G plus.

Die Nachweise sind im Falle der 3G / 3G plus / 2G Regelungen möglichst vollständig zu kontrollieren. Im Rahmen der Überprüfung ist eine Einsicht in den vorgelegten Nachweis mit anschließender Plausibilitätskontrolle ausreichend. Sollten an der Identität der betroffenen Person Zweifel bestehen, hat sich diese durch amtliche Ausweisdokumente zu legitimieren.


Muss ich als Verein die Überprüfung der 3G-Regelung dokumentieren?

Der Anbieter bzw. Veranstalter ist zu einer zweiwöchigen Aufbewahrung der Testnachweise bzw. der vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Sowohl Speicherdauer (dauerhaft) als auch das Datum geimpft und wann genau, kann nur abgespeichert werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. So Sie diese nicht einholen wollen/können, wird empfohlen, dass nur für die Dauer von vier Wochen dokumentiert wird, dass die 3G-Regel geprüft wurde und die Voraussetzungen vorlagen. Sie müssen nicht hinterlegen, welche der Voraussetzungen vorlag.

Übersetzt heißt das:

Schüler und Kinder werden nicht gesondert erfasst. Ebenso nicht Spieler in Punktspielen (ist ja aus dem Spielbericht ersichtlich, wer anwesend war). Personen, die trainieren und Mitglied unserer Abteilung sind werden auch nicht gesondert erfasst (geschlossene Trainingsgruppe, alle bekannt), müssen aber für den Fall einer Kontrolle ihren Nachweis jederzeit vorlegen können. Externe Personen, die am Training teilnehmen, sowie Zuschauer und Betreuer müssen in der Halle nach Testkontrolle erfasst werden, also sich im auslegenden Formular eintragen.

Alle beschlossenen Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung können nur dann wirken, wenn sie breitflächig eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der 3G, 3G Plus und 2G – Maßnahmen. Um dies sicherzustellen, werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet.

 

(Stand: 3.9.2021)

1. Mindestabstand

Der Mindestabstand von 1,5 m ist in jedem Fall außer im direkten Sportbetrieb sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere Zu- und Abgang von der Austragungsstätte, die Pausen und den Seitenwechsel.

2. Hygienevorschriften

   Krankheitssymptome

Bitte alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene beachten. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist vorgeschrieben außer beim direkten Sporttreiben, bei festen Plätzen mit entsprechendem Mindestabstand und beim Duschen. Eine Teilnahme am Wettkampf und das Betreten der Austragungsstätte ist untersagt für Personen, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind, die Kontakt zu Covid-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten, die in Quarantäne sind oder die unspezifische Symptome, respiratorische Symptome jeder Schwere (z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder Corona-spezifische Symptome aufweisen. Der Heimverein bzw. der Turnierdurchführer kann o.g. Personen durch Wahrnehmung seines Hausrechts vom Wettkampf ausschließen.

3.Körperkontakt

Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Wettkampf. Ein Körperkontakt findet auch nicht zwischen Trainer bzw. Betreuer und Spieler statt.

4. Mindestabstand

    Tische

Um einen Mindestabstand zwischen den Tischen sicherzustellen, sind in der Halle maximal 3 Tische erlaubt. Die Boxen sind durch Absperrungen zu trennen. 

5. Desinfektion

    Reinigung

Benutzte Materialien (Bälle, Tische, Zählgeräte, etc.) werden nach jedem Mannschaftskampf gereinigt. Desinfektionsmittel steht an zentraler Stelle zur Verfügung.

6. Wettkampfbetrieb

    Räumlichkeiten

Die maximale Zuschauerzahl entspricht der Zahl der angebotenen festen Sitzplätze (ca. max. 20-25). Zuschauer des gegnerischen Vereins haben somit u.U. keinen Anspruch auf einen Sitzplatz und können bei entsprechender Auslastung der Halle abgewiesen werden. Die Nutzung von Umkleiden (Mund-Nase-Schutz) und Duschen ist unter Einhaltung des Abstands möglich. Toiletten sind geöffnet sein und verfügen über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen.

Die Austragungsstätte selbst wird regelmäßig gut durchlüftet, in der Regel stündlich.

7. Wettkampf

Liegt der Inzidenzwert über 35, ist die Anwesenheit nur für vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Kann man dies nicht gegenüber dem Mannschaftsführer oder einem anderen Vereinsverantwortlichen nachweisen, wird ein Betretungsverbot für das Sportheim samt Halle ausgesprochen. Als Test sind PCR-Tests (max. 48 h vorher), POC-Antigentests (max. 24 h vorher) oder ein unter Aufsicht (des Einlassenden) vorgenommener Selbsttest (max. 24 h vorher) zulässig. Gegner und Zuschauer: Muss ein Selbsttest durchgeführt werden, weil der Gegner/Zuschauer keinen 2G Nachweis vorzeigen kann, muss diese Person selbst einen Selbsttest organisieren, der dann vor einem Mitglied der Heimmannschaft oder einem Vereinsvertreter durchgeführt wird.

8. Verzicht auf Routinen

Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.

9. Dokumentation

Da die Spieler im Spielbericht auftauchen und somit bekannt sind, müssen sich nur Zuschauer in die auslegende Liste zur Kontaktnachverfolgung eintragen.

Die Vorgaben des Datenschutzes werden beachtet. Eine evtl. Dokumentation wird nach 30 Tagen zu vernichtet. Eine Übermittlung ist auf Anforderung nur an die zuständigen Gesundheitsbehörden zulässig.

Hygienebeauftragter:

Reinhardt Helgert, Vorstand TSV Siegeburg

 

Diese Bestimmungen sind gültig für den Ampelstand „grün“.

Jeder Einzelne ist für die Einhaltung verantwortlich!

 

 

Letzte Bearbeitung: 07.11.2021, 14:30